DSB für Unternehmen

Ist ein Datenschutzbeauftragter notwendig?

Das betrifft uns doch nicht!

Sind Sie da sicher?

Neulich im kleinen Ort Daschuhausen:

Hans B. trifft seine beiden Nachbarn beim Einkauf im örtlichen Supermarkt und begrüßt sie freundlich. Aber diesmal zeigen sich beide sehr zurückhaltend und begutachten seinen Einkauf genau. Hans B. ist schon etwas verwundert, denkt aber nicht weiter nach und verabschiedet sich.

Zurück vom Einkauf passiert Hans daheim etwas unvorhersehbares. Als er sich die Hände waschen möchte bricht der Drehknopf der Armatur ab. Sofort wählt Hans die Nummer seines Sanitärinstallateurs Karl F. und bittet um seine Hilfe.  Karl F. ist persönlich am Telefon und betreut Hans im Sanitärbereich schon seit vielen Jahren. Doch diesmal ist er etwas merkwürdig, nicht so dynamisch und engagiert wie sonst eigentlich. “Ja, da muss ich mal schauen, vielleicht schaffe ich es die nächsten Tage” vernimmt Hans am Telefon. Ohne eine konkrete Aussage beendete Karl F. das Telefonat. Was ist denn heute nur los, denkt sich Hans.

Karl F. war einige Tage zuvor bei Robert W., Geschäftsinhaber des örtlichen KFZ-Meisterbetrieb, um dort einige alten Heizungsrohre zu erneuern. Wie so oft sind dazu alle Räumlichkeiten durch den Handwerker oder Dienstleister zu gängig, häufig sogar ohne Begleitung des dortigen Personals. Dabei sah Karl F. zufällig die ausgedruckte Mahnung zu offenen Rechnungen an Hans B. auf einem Schreibtisch. Da hat wohl einer Zahlungsschwierigkeiten, dachte sich Karl F.

Nach Abschluss der Arbeiten fuhr Karl F. nach Hause und traf unterwegs die Familie O., Nachbarn aus der Straße von Hans B. Man kennt sich bereits lange und da erwähnte Karl F. nur nebenbei, ob denn Hans B. vielleicht finanzielle Schwierigkeiten habe. Familie O. wusste nichts darüber und Karl F. erwähnte natürlich nur “unter uns”, dass Hans B. wohl noch einige Rechnungen in der KFZ- Werkstatt offen habe und vielleicht sogar woanders auch …

Wie die Geschichte nun weiter geht überlassen wir Ihrer Vorstellungskraft.

Welche Konsequenzen und gesetzliche Folgen der Datenschutzverstoß in dieser kleinen Geschichte zur Folge haben kann, lesen Sie hier:

Datenschutz beschränkt sich nicht nur auf elektronische Datenverarbeitung sondern betrifft auch Schriftstücke, Aussagen und Bilder.

Weil KFZ Meister Robert W. nicht darauf geachtet hat, das Karl F. die Geschäftspapiere lesen konnte, besteht eine Datenschutzverletzung.

Datenschutzverstöße sind oftmals mit Rufschädigung bis hin zu einem Identitätsdiebstahl, Störung des sozialen Umfeld und für die Betroffenen mit peinlichen Situationen verbunden. Aber auch für die Verursacher entstehen erhebliche Aufwendungen und Kosten für die Wiedergutmachung sowie gravierenden Einschnitte in deren Glaubwürdigkeit und das Vertrauen.

Was ist eine Datenschutzverletzung?

„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden“.

Begriffserklärung

Die Begriffe Datenpanne, Datenleck (Verlust) oder Datenschutzverstoß werden auch als Synonym für den Unterfall einer Datenschutzverletzung verwendet. Der Begriff der Datenschutzverletzung ist jedoch spezieller. Definieren sich die Datenschutzverletzungen im Sinne der Art. 33 und Art. 4 Nr. 12 DSGVO um Verstöße, bei welchen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten stattgefunden hat.

Datenschutzverletzungen sind demnach Verstöße gegen die Datensicherheit und den Datenschutz, bei denen personenbezogene Daten Unberechtigten vermutlich oder erwiesenermaßen bekannt werden.

Die Ursachen dafür sind vielfältig und können z.B. in einem Hackerangriff, dem Verlust eines USB-Sticks, dem Diebstahl eines Smartphones oder in einem unbefugten Weitergeben in mündlicher, elektronischer oder schriftlicher Form durch Mitarbeiter – gleichgültig ob bewusst oder unbewusst – liegen.

Elektronische Daten

Verbale Kommunikation

Soziale Netzwerke

Schriftform

Ein ahndungswürdiger Sachverhalt im Unternehmen kann durch proaktive Überprüfungstätigkeit der Aufsichtsbehörden, durch einen unzufriedenen Mitarbeiter, der sich bei der Aufsichtsbehörde beschwert oder durch Kunden bzw. potentielle Kunden, die eine Meldung bei der Aufsichtsbehörde machen, entstehen.

Straferhöhend wirkt dabei die Vorsätzlichkeit eines Verstoßes, ein Versäumnis Maßnahmen zur Minderung des entstandenen Schadens zu ergreifen oder eine fehlende Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Für besonders gravierende Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro.

Daher ist es wichtig im Ernstfall richtig zu reagieren

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Wir sind für Sie da! Kompetenz für Datenschutz.​

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